Alle ES-Themen, bei denen das Reputationsrisiko als moderat oder höher eingestuft wird, werden zunächst unter Anwendung bereichsspezifischer Prozesse zur Bewertung von Reputationsrisiken (Unit Reputational Assessment Process) bewertet. Falls bei einer Auswertung ein erhebliches Reputationsrisiko erwartet wird und/oder eines der verpflichtenden Eskalationskriterien zutrifft, dann muss der Sachverhalt an eines unserer vier regionalen Reputationsrisikokomitees weitergeleitet werden. Diese Komitees sind Unterausschüsse unseres konzernweiten Reputationsrisikoausschusses (Group Reputational Risk Committee,GRRC). Das GRRC hat die Verantwortung für den Umgang mit Reputationsrisiken von unserem konzernweiten Risikoausschuss, einem Unterausschuss des Vorstands, übertragen bekommen.
Das GRRC erhält vierteljährlich aktuelle Berichte zu ES-Themen. 2017 betrafen diese Berichte die Themen Klimawandel, Menschenrechte (einschließlich indigene Völker), Atomenergie und Entwaldung.
Anhand des Reputationsrisikorahmenwerks beurteilte Transaktionen |
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Anzahl |
31.12. 2017 |
31.12. 2016 |
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Anzahl der Transaktionen, für die eine endgültige Entscheidung herbeigeführt wurde |
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Im Rahmen des Prozesses zur Bewertung von Reputationsrisiken im jeweiligen Geschäftsbereich |
83 |
83 |
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Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen1 |
5 |
4 |
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Durch Weiterleitung an regionale Reputationsrisikokomitees |
76 |
59 |
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Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen1 |
2 |
2 |
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Durch Weiterleitung an das Group Reputational Risk Committee oder höher |
3 |
6 |
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Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen1 |
1 |
1 |
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Summe |
162 |
148 |
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Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen |
8 |
7 |